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   VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174   

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https://dejure.org/2012,23685
VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174 (https://dejure.org/2012,23685)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174 (https://dejure.org/2012,23685)
VG Regensburg, Entscheidung vom 26. März 2012 - RO 8 K 11.2174 (https://dejure.org/2012,23685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Da nach bisher fehlgeschlagenem Satzungsrecht eine auf der Basis einer Rechnungsperiodenkalkulation erlassene BGS zur Kostenüberdeckung führen kann, ist die notwendige Deckelung des Beitragsaufkommens durch eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.10.2000 - 23 B 00.1146
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Es ist jedoch davon auszugehen, dass in der Kalkulation der Abgabensätze für die Anschlussgebühr ein Verteilungsverhältnis gewählt wurde, das der tatsächlichen Verteilung des Aufwandes zwischen der Niederschlagswasserbeseitigung und der Schmutzwasserbeseitigung nicht entspricht (vgl. BayVGH v. 26.10.2000 Nr. 23 B 00.1146 BayVBl 2001, 498).

    Die im BKPV-Gutachten vom 16.9.2009 hinsichtlich der BGS-EWS 1988 aufgezeigten Satzungsfehler (insbesondere die pauschale Verteilung des Herstellungsaufwandes auf Grundstücksflächen und Geschossflächen) wurden erst in der Rechtsprechung des BayVGH nach 1994 als gravierender, den gesamten Beitragsteil einer Satzung nichtig machender Fehler erkannt (erstmals im Urteil vom 26.10.2000, Az. 23 B 00.1146, BayVBl 2001, 498).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090

    Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" -

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Es handelt sich hier keineswegs um einen Umstand, der nur den Vollzug einer Satzung zum Gegenstand hat und deshalb außerhalb der Satzung durch Gemeinderatsbeschluss getroffen werden könnte (vgl. BayVGH v. 29.6.2006, Az. 23 N 05.3090).
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292

    Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. BayVGH v. 23.11.2004, Az. 23 N 04.1292).
  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 20 BV 08.1197

    Ermittlung der Beitragssätze für gemeindliche Entwässerungseinrichtungen

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Allerdings ist klarzustellen, dass der in der Gesetzesvorschrift genannte Begriff des durchschnittlichen Aufwandes zeitbezogen verstanden werden muss, wonach der in einem bestimmten und begrenzten Zeitraum anfallende Investitionsaufwand für die Herstellung der gesamten Einrichtung in dieser Zeit zu ermitteln ist (vgl. BayVGH v. 23.7.2009 Az. 20 BV 08.1197).
  • VGH Bayern, 13.01.2009 - 20 ZB 08.3229

    Niederschlagswassergebühr für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Somit setzt Verwirkung im Abgabenrecht voraus, das ein bestehendes Recht längere Zeit nicht ausgeübt wurde (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 13.1.2009 Az. 20 ZB 08.3229).
  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 23 B 07.1974
    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Darüberhinaus gibt es keinen Vertrauensschutz, eine von der Gemeinde erlassene BGS/EWS sei rechtmäßig und geeignet, einen Herstellungsbeitragstatbestand zu verbrauchen (Bayer. Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 10.12.2007 Az. 23 B 07.1974).
  • VGH Bayern, 15.05.2003 - 23 B 02.3259

    Entwässerung - Herstellungsbeitrag

    Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2012 - RO 8 K 11.2174
    Auf die Entscheidung des BayVGH vom 15.5.2003 Az. 23 B 02.3259 werde verwiesen.
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